Gleichbehandlung Land Steiermark
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Mag.a Dr.in Sabine Schulze-Bauer, bietet allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Steiermark sowie Personen die sich um eine Anstellung bei diesen bewerben Unterstützung und rechtliche Beratung an, wenn sie aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und/oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität benachteiligt, belästigt oder sexuell belästigt werden.
Weiters ist sie für Menschen zuständig die aus oben genannten Gründen in der Vollziehung von Landesgesetzen im Bereich
· Gesundheit,
· Soziales,
· Bildung einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
· Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum sowie
· Zugang zu und der Erweiterung selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit einschließlich des beruflichen Aufstiegs, der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung.
diskriminiert, belästigt oder sexuell belästigt werden.
Digitale Erstberatung
Durch die Digitale Erstberatung erhalten Betroffene:
- Eine erste rechtliche Einschätzung ihrer Situation
- Konkrete Handlungsmöglichkeiten und nächste Schritte
- Eine gezielte Weiterleitung an relevante Stellen vor Ort
Die Plattform bündelt österreichweit Informationen und verweist direkt auf bestehende Unterstützungsstrukturen. Damit wird die Zusammenarbeit aller Akteur:innen im Bereich Antidiskriminierung gestärkt und noch mehr Menschen erhalten rasch und unkompliziert Zugang zu den richtigen Stellen. Nur gemeinsam können wir für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft kämpfen
Landes-Gleichbehandlungsgesetz
Das zurzeit geltende Landes-Gleichbehandlungsgesetz steht hier für Sie zum Download bereit:
Landesgleichbehandlungsgesetz
Bericht 2020-2022
Hier finden Sie den aktuellen Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und Landes-Gleichbehandlungskommission für den Zeitraum 2020-2022:
Beschwerdestelle - barrierefreier Onlinezugang
Das Steiermärkische Web-Zugangs-Gesetz regelt den Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Landes Steiermark, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Websites und mobile Anwendungen dieser sind barrierefrei, d.h. wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, zu gestalten. Auf den Websites ist eine diesbezügliche Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt Beschwerden betreffend der Verletzung gegen die Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes entgegen und prüft diese.
Bei berechtigter Beschwerde werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen vorgeschlagen, um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen herzustellen.