Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. 
 Das steht auch im steiermärkischen 
 Landes- Gleichbehandlungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht zum Beispiel auch: 
 Alle Menschen müssen Zugang 
 zu Gesundheits-Maßnahmen des Landes 
 oder einer Gemeinde haben.
Mehr Informationen finden Sie hier.