Steiermärkisches Web-Zugangsgesetz

Auf öffentlichen Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
findet man wichtige Informationen.
Zum Beispiel auf Internet-Seiten vom Land Steiermark,
von Gemeinden oder von Krankenkassen.

Es gibt dazu ein neues Gesetz.
In diesem Gesetz steht:
Öffentliche Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
müssen barrierefrei sein.

Die Menschen müssen

  • die Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
  • gut bedienen können und
  • die Informationen leicht lesen und verstehen können.

Die Gleichbehandlungs-Beauftragte
kümmert sich jetzt auch darum,
wenn sich jemand nicht an dieses neue Gesetz hält.
Dann macht sie einen Vorschlag,
was geschehen muss.

 Mehr Informationen finden Sie hier.

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