Gleichbehandlung Land Steiermark

Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Mag.a Dr.in Sabine Schulze-Bauer, bietet allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Steiermark sowie Personen die sich um eine Anstellung bei diesen bewerben Unterstützung und rechtliche Beratung an, wenn sie aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und/oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt werden.

Weiters ist sie für Menschen zuständig die durch Maßnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände diskriminiert werden.

Zur Zeit sind keine aktuellen Meldungen vorhanden.

PARTEIENVERKEHR

Der persönliche Parteienverkehr in der Ombudschaft der Gleichbehandlungsbeauftragten ist Montag bis Freitag von 9-12 Uhr möglich.

Sie können unter der Telefonnummer 0316/877 5841 oder per E-Mail unter gleichbehandlung@stmk.gv.at einen Termin vereinbaren.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen, Anliegen und für Beratungen auch telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung!

Das Team der Gleichbehandlungsbeauftragten

Landes-Gleichbehandlungsgesetz

Das zurzeit geltende Landes-Gleichbehandlungsgesetz steht hier für Sie zum Download bereit:

 Landesgleichbehandlungsgesetz

Bericht 2020-2022

Hier finden Sie den aktuellen Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und Landes-Gleichbehandlungskommission für den Zeitraum 2020-2022:

 Bericht für den Zeitraum 2020-2022

Beschwerdestelle - barrierefreier Onlinezugang

Das Steiermärkische Web-Zugangs-Gesetz regelt den Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Landes Steiermark, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Websites und mobile Anwendungen dieser sind barrierefrei, d.h. wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, zu gestalten. Auf den Websites ist eine diesbezügliche Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.

Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt Beschwerden betreffend der Verletzung gegen die Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes entgegen und prüft diese.

Bei berechtigter Beschwerde werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen vorgeschlagen, um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen herzustellen.

 Steiermärkisches Web-Zugangs-Gesetz