Landes-Gleichbehandlungsgesetz
Mit 1. November 2004 trat mit der Umsetzung der Antirassismusrichtlinie und der Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union ein umfassendes Steiermärkisches Landesgleichbehandlungsgesetz in Kraft. Der ursprüngliche Diskriminierungstatbestand des Geschlechts wurde um fünf weitere ergänzt. Von diesem Zeitpunkt an werden in der Steiermark Diskriminierungsverbote bezüglich der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung festgelegt.
Durch die Umsetzung der Antirassismusrichtlinie werden erstmals auch BürgerInnen außerhalb des öffentlichen Dienstes im Landes-Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt. Durch ein darin enthaltenes Verbot ist es untersagt Personen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auf Grund einer der genannten Tatbestände zu benachteiligen.
Am 1. Jänner 2010 trat ein vom Nationalrat verabschiedetes Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG - Eingetragene Partnerschaft Gesetz) in Kraft. Die „eingetragene Partnerschaft" als rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare, wurde im September 2010 im Steirischen Landesrecht verwirklicht.
Im Oktober 2010 wurde der Geltungsbereich des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes auch auf den Bereich der öffentlichen PflichtschullehrerInnen sowie auf LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erweitert.
Das zurzeit geltende Landes-Gleichbehandlungsgesetz steht hier für Sie zum Download bereit