Gleichbehandlung Land Steiermark
Frau Sabine Schulze-Bauer ist Gleichbehandlungs-Beauftragte des Landes Steiermark. Sie bietet Unterstützung und rechtliche Beratung, wenn Sie jemand benachteiligt oder belästigt,
- wegen Ihres Geschlechts.
Sie haben Nachteile, weil Sie eine Frau sind oder weil Sie ein Mann sind? - wegen Ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Sie haben Nachteile, weil Sie aus einem anderen Land kommen? - wegen Ihrer Religion oder Ihrer Weltanschauung.
Sie haben Nachteile, weil Sie einen bestimmten Glauben haben? Oder weil Sie eine andere Politik richtig finden als zum Beispiel Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber? - wegen einer Behinderung.
Sie haben Nachteile, weil Sie eine Behinderung haben? - wegen Ihres Alters.
Sie haben Nachteile, weil Sie ein bestimmtes Alter haben? Das kann zu jung oder zu alt bedeuten. - Wegen Ihrer sexuellen Orientierung.
Sie haben Nachteile, weil Sie zum Beispiel homosexuell sind?
Frau Schulze-Bauer kann Sie aber nur unterstützen,
- wenn Sie beim Land Steiermark oder bei einer Gemeinde in der Steiermark angestellt sind,
- wenn Sie sich um eine Stelle beim Land Steiermark oder bei einer Gemeinde in der Steiermark bewerben,
- wenn Sie Nachteile wegen einer Maßnahme des Landes Steiermark oder einer Gemeinde haben. Das betrifft zum Beispiel Förderungen.
Parteienverkehr
Es ist wieder möglich, dass Sie persönlich ins Büro der Gleichbehandlungs-Beauftragten kommen.
Machen bitte einen Termin aus, bevor Sie zu uns kommen. Entweder per Telefon unter 0316 877 58 41 oder per E-Mail unter gleichbehandlung@stmk.gv.at.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung brauchen, können Sie sich gerne auch weiterhin per Telefon oder per E-Mail an uns wenden!
Danke für Ihr Verständnis!
Das Team der Gleichbehandlungs-Beauftragten
Bericht 2020-2022
Hier finden Sie den aktuellen Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und Landes-Gleichbehandlungskommission für den Zeitraum 2020-2022:
Beschwerde-Stelle für Barrierefreiheit im Internet
Das Steiermärkische Web-Zugangs-Gesetz gilt für das Land Steiermark, die Gemeinden und alle Behörden und Ämter, die zum Land Steiermark gehören. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass alle Websites und Apps barrierefrei sein müssen.
Das heißt: Alle Menschen können die Websites und Apps
- leicht finden,
- leicht bedienen,
- leicht verstehen und
- auf allen Geräten leicht anschauen.
Auf Websites muss außerdem eine Erklärung darüber stehen, wie die Barrierefreiheit auf der Website umgesetzt ist.
Haben Sie eine Website oder eine App gefunden, die zum Land Steiermark, zu einer Gemeinde, zu einer Behörde oder zu einem Amt gehört und nicht barrierefrei ist? Wenden Sie sich an die Gleichbehandlungs-Beauftragte.
Die Gleichbehandlungs-Beauftragte überprüft, ob die Website oder die App gegen das Web-Zugangs-Gesetz verstößt. Wenn ja, gibt die Gleichbehandlungs-Beauftragte dem Land Steiermark Ratschläge, damit die Website oder die App barrierefrei wird.