Kontaktpersonen

Des Landes Steiermark, der Krankenanstalten-Gesellschaft und der Gemeinden

Diese Kontaktpersonen müssen sich mit Fragen beschäftigen, die mit der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Förderung von Frauen zu tun haben. Sie müssen Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen entgegennehmen. Sie müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen.

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