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Frauenförderung

Das Frauen-Förderungsprogramm des Landes Steiermark

Im Jahr 1995 gab es in der Steiermark eine Konferenz. Bei dieser Konferenz legten Frauen zum ersten Mal die wichtigsten Punkte eines Programms zur Förderung von Frauen fest.

Im Jahr 1999 wurde das erste Frauen-Förderungsprogramm für den Steirischen Landesdienst auch in einer Verordnung festgelegt. Darin stehen wichtige Punkte zur Förderung der Rechte von Frauen. Zum Beispiel:

Für die gleiche Stelle im Landesdienst werden Frauen bevorzugt, wenn sie die gleichen Voraussetzungen mitbringen wie männliche Bewerber.
Bestimmungen, wie Frauen Familie und Beruf besser aufeinander abstimmen können.
Mehrere Projekte unterstützen Frauen dabei, Familie und Beruf besser aufeinander abzustimmen und in Führungspositionen zu arbeiten. Zum Beispiel das Projekt „Führen in Teilzeit". Dabei gibt es Unterstützung für Frauen, die in Teilzeit in einer Führungsposition arbeiten. Von diesen Projekten dürfen natürlich sowohl Frauen als auch Männer Vorteile haben.

Alle Einrichtungen des Landes Steiermark, der Gemeinden und Krankenanstalten müssen Stellen immer so ausschreiben, dass Frauen und Männer angesprochen werden. Es darf keine Diskriminierung geben, weil nur die männliche Form verwendet wird.

Seit dem Jahr 2003 gibt es das Frauen-Förderungsprogramm auch für die Krankenanstalten-Gesellschaft  (KAGes).

Die Steirischen Gemeinden müssen daran arbeiten, dass mehr Stellen mit Frauen besetzt werden und dass es für bereits angestellte Frauen keine Benachteiligungen mehr gibt.

Die Gemeinden müssen Frauen und Männer grundsätzlich gleich behandeln. Das muss auch in einem Frauenförderungsprogramm festgeschrieben werden. Bis jetzt gibt es in 3 Gemeinden ein Frauen-Förderungsprogramm:

  • Gemeinde Bruck an der Mur,
  • Weiz und
  • Gemeinde Kapfenberg.

Wir beantworten dazu gerne Ihre Fragen.




 Folder Chancengleichheit

 Landes-Frauenförderungsprogramm
  

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