Frauenförderung

Das Landes-Frauenförderungsprogramm

 

Basierend auf der im Jahr 1995 abgehaltenen Frauenreferentinnenkonferenz wurde von engagierten Frauen erstmals die Grundlage eines Landes-Frauenförderungsprogramms forciert.


1999 etablierte sich das erste Frauenförderungsprogramm für den Steirischen Landesdienst auf gesetzlicher Ebene. Darin werden neben den grundlegenden frauenfördernden Maßnahmen (z.B. bevorzugte Aufnahme) auch Bestimmungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fokussiert.
Durch Projekte wie Führen in Teilzeit oder Telearbeit wird Frauen eine Hilfestellung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet, sowie die Möglichkeit Führungspositionen zu bekleiden erhöht. Von diesen Projekten familiär und beruflich zu profitieren, steht Männern und Frauen selbstverständlich in gleichem Maße zu.


Durch das Frauenförderungsprogramm sind alle öffentlichen Einrichtungen des Landes Steiermark dazu aufgefordert Stellenausschreibungen „gendergerecht" zu formulieren, um einer verbalen Diskriminierung von Frauen entgegen zu halten. Im Jahr 2003 wurde das derzeit gültige Frauenförderungsprogramm auf den Bereich der Krankenanstaltengesellschaft ausgedehnt. 
 
Die Steirischen Gemeinden und Gemeindeverbände haben auf eine Verbesserung in den Bereichen Unterrepräsentation von Frauen und bestehende Benachteiligung von Bediensteten hinzuwirken und gegebenenfalls ein Frauenförderungsprogramm zu erlassen. 


Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde in drei Gemeinden -  Gemeinde Bruck an der Mur,  Weiz und  Gemeinde Kapfenberg - ein Frauenförderungsprogramm erlassen.

Für die Ausarbeitung der Programme und die Beantwortung etwaiger Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung!

 

 Landes-Frauenförderungsprogramm

 Chancengleichheit

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